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Jahr für Jahr zahlen die meisten Deutschen mehr Steuern als nötig. Der Staat kennt die finanziellen Situationen des einzelnen nicht und berechnet so einen allgemein gültigen Steuersatz, den auch Sie regelmäßig und auf alles zahlen. Ob das für Sie persönlich angemessen ist oder nicht, ist an dieser Stelle erst einmal unklar. Gewiss ist jedoch, dass Finanzamt nimmt sich normalerweise nicht zu wenig. Der Staat ist aber nicht ungerecht, er überlässt es einfach Ihnen nachzuweisen, wie viel Geld Sie zu viel gezahlt haben. Da tauchen auch schon die ersten Schwierigkeiten auf. Undurchsichtige Steuergesetze und schlechte Programme die einem Helfen sollen diese Missstände aufzuklären machen das meist nicht einfacher. Kein Programm ist so erstellt, dass es alle Ihre individuellen Lebenssituationen berücksichtigt. Das ist auch keinesfalls das Ziel der Hersteller sogenannter Steuerprogramme. Derartige Produkte sollen möglich ein breites Spektrum an allgemein gültigen Regeln abdecken, damit Sie für jeden brauchbar sind. Schließlich ist der tiefere Sinn, mit diesem Produkt Geld zu verdienen und würde es perfekt auf Sie abgestimmt sein, könnte man es nicht tausendfach verkaufen. Für die Allgemeinheit ist das auch nicht schlecht. Aber Sie sind nicht die Allgemeinheit. Niemand ist das.
Um festzustellen, wie viel Steuern Sie hätten nicht zahlen müssen, bedarf es einer Prüfung Ihrer individuellen persönlichen und beruflichen Situation. Das ist gar nicht so schwierig, wie es sich zuerst anhört, nur muss man wissen welche Möglichkeiten man hat. Eine professionelle Beratung ist meistens ziemlich kostspielig und lohnt sich oft nur für Gewerbetreibende. Falsch! Damit keine ungleichen Chancen entstehen, hat sich der Staat etwas einfallen lassen: Eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer für Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen, genannt Lohnsteuerhilfeverein (nach §13 des Steuerberatungsgesetzes). Ziel des Gesetzgebers war es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Mit dem sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgegolten, das heißt die steuerliche Beratung des Mitgliedes, die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung und/oder der Lohnsteuerermäßigungsantrag einschließlich Versendung an das zuständige Finanzamt, die Berechnung des Erstattungs-, oder Nachzahlungsbetrages, Überprüfung der Steuerbescheide sowie – bei Abweichung von der Steuererklärung – die Einlegung von Einsprüchen gegen unrichtige Bescheide und erforderlichenfalls auch die Klage vor dem Finanzgericht.
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