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Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro abzugsfähig |
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- Um 20% der Aufwendungen bis zu 1.200 Euro lässt sich die Steuerschuld verringern.
- Die wichtigsten drei Voraussetzungen hierfür sind: Die Aufwendungen müssen für den Haushalt entstanden sein, in der Rechnung müssen die Arbeitsstunden ausgewiesen sein und der Rechnungsbetrag muss überweisen worden sein.
- Viel Streit gibt es darum, welche Arbeiten begünstigt sind. Hier hat der BMF nun in seinem Schreiben vom 15.02.2010 eine ausführliche Übersicht über die begünstigten Arbeiten veröffentlich. Sie finden diese Liste unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/112.html.
- Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob der neue Höchstbetrag bereits ab 2008 anzuwenden ist. Sowohl das FG Münster als auch das FG Rheinland-Pfalz hatten in Ihren Verfahren, 3 K 2002/09 und 10 V 4132/09 E, keine ernsthaften Zweifel daran, dass die Erhöhung erst ab 2009 gilt. Der Kläger legte hierauf Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH ein. Diese wird unter dem Aktz. VI B 37/10 bei BFH geführt.
(Stand: 31.05.2010)
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