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Start Tipps und Tricks Ab dem 01.01.2011 höhere Umzugskostenpauschale
Ab dem 01.01.2011 höhere Umzugskostenpauschale E-Mail
  • Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach § 9 Absatz 2 BUKG maßgebend ist, beträgt bei Beendigung des Umzugs 1.612 Euro
  • Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Absatz 1 BUKG beträgt

- für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs 1.279 Euro
- für Ledige bei Beendigung des Umzugs 640 Euro

(Stand: 18.01.2011)

 


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