| Kirchensteuer in der EU |
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Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden. Dies galt bisher allerdings nur für die Steuern, die an eine anerkannte inländische Religionsgemeinschaft gezahlt wurden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Erlass vom 16.11.2010 mitgeteilt, dass ab sofort auch Kirchensteuerzahlungen an andere öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften abzugsfähig sind. Die konkret hierunter fallenden Religionsgemeinschaften führt das BMF in der Anlage zu Es ist davon auszugehen, dass die Liste nach und nach um weitere Religionsgemeinschaften erweitert wird. Allerdings wird es wohl noch dauern, bis alle Kirchensteuern des EU-/ EWR-Raumes als Sonderausgabe abgezogen werden können. (Stand: 18.01.2011) |

